Rückbau einer alten Produktionsanlage
Rückbau, Zerlegung und Abfuhr einer Gewebestreckanlage in Fulda - Industriedemontage bei Werner System-Demontage GmbH.
Künstliche Mineralfasern (KMF), auch Mineralwolle genannt, sind anorganische Fasern, die grundsätzlich in Glas-, Stein- und Keramikfasern eingeteilt werden. Da sie nicht brennbar, relativ beständig gegen Wasser und Chemikalien sind und eine sehr gute Wärmedämmwirkung aufweisen, wurden sie im Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz eingesetzt. Es gibt nur wenige Gebäude, in denen KMF nicht an der einen oder anderen Stelle eingebaut wurde.
Künstliche Mineralfasern, die bis zum Jahr 2000 in Deutschland hergestellt wurden, gelten grundsätzlich als krebserregend. Da bei der Sanierung KMF-belasteter Objekte ein hohes Gefährdungspotenzial besteht, sind umfangreiche Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung mit Atemschutzmasken, Schwarz- und Weißtrennung, Personen- und Materialschleusen, Big-Bags sowie Unterdruckhaltung einzuhalten.
Kurzporträt | Leistungen | KMF Schutzstufen | Referenzen | Kundenstimmen
Die Werner System-Demontage GmbH ist ein zertifiziertes KFM-Entsorgungsunternehmen nach TRGS 521. Die Bescheinigung weist die Fachkunde der Mitarbeiter im Bereich der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle nach. Unser erfahrenes Team führt unter anderem professionelle KMF-Sanierungen von Dächern, Fassaden, Innendecken und -wänden, Brandschutzverkleidungen, Lüftungsanlagen und Rohrleitungen durch. Wir verfügen über das erforderliche Know-how und die technische Ausstattung, um die KMF-Sanierungsarbeiten sicher und effektiv durchzuführen. Dabei berücksichtigen wir immer die individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie, denn Zuverlässigkeit und Sorgfalt wird bei uns großgeschrieben.
Nicht nur der Rückbau, sondern auch die Entsorgung der belasteten Materialien stellt besondere Anforderung an den Entsorgungsbetrieb. Der KMF-Abfall ist gemäß AVV (Abfall-Verzeichnis-Verordnung) einzustufen und zu behandeln. Hier gilt die Abfallschlüsselnummer AVV 17 06 03 mit der Einstufung „besonders überwachungsbedürftig“. Die fachgemäße Abfuhr und Entsorgung geschieht bei uns selbstverständlich im Nachweisverfahren.
Das Werner-Team bietet Ihnen die KMF-Sanierung nach TRGS 521: Ausbau und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern, zum Beispiel KMF in:
Die Abfuhr und Entsorgung erfolgt im Nachweisverfahren.
Folgende technische Einrichtungen werden in einem speziellen Fahrzeug für die Entsorgung von KMF vorgehalten: Big-Bags, persönliche Schutzausrüstung, Schwarz-weiß-Schleusen sowie Belüftungs- und Filteranlagen.
Beim Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF) sind von uns unter anderen folgende gesetzliche Bestimmungen und Grundlagen zu beachten: Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, zuletzt geändert am 25. Mai 2000, insbesondere Anhang IV Nr. 22 TRGS 521 „Faserstäube“ (TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe), TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ , TRGS 900 „Luftgrenzwerte“ (mitgeltend), TRGS 905 „Krebserzeugende oder krebsverdächtige Stoffe“ (mitgeltend), AbfG/KrWG „Abfallgesetz“ bzw. „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ sowie die AVV „Abfallverzeichnis-Verordnung“.
Eine gesundheitsschädigende Wirkung kann bei KMF durch Einatmen auftreten. Vor allem dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen: Länge > 5 µm, Durchmesser < 3 µm. Im Feinstaubbereich, bei Faserlängen > 1µm, sind sie besonders schädlich für die Lunge. Bei Hautkontakt können KMF Juckreiz auslösen. Stoffe, die als krebserzeugend beim Menschen angesehen werden, gehören zur Kategorie 2. Glasige Fasern werden meistens in die Kategorie 3 eingestuft. Zur Kategorie 3 gehören Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Die beziehen sich auf den Kanzerogenitätsindex (KI)-Wert, der die Beständigkeit einer Faser im Lungengewebe beschreibt. Wenn der (KI)-Wert unter 30 liegt, werden die Stoffe als nachweislich krebserzeugend angesehen. Ein Wert zwischen 30 und 40 weist auf eine potentielle krebserzeugende Wirkung hin und bei höheren Werten erfolgt keine Einstufung als krebserzeugend.
Bei dem technisch in der Regel einfachen Ausbau von Mineralfaser-Dämmstoffen ist vor den Arbeiten die anzuwendende Schutzstufe festzulegen. Hierfür werden in der TRGS 521 die Arbeiten an und mit KMF-Produkten typisiert und in 3 Schutzstufen unterteilt.
In Abhängigkeit an die Einstufung sind dann die entsprechenden technischen, organisatorischen und Personenschutzmaßnahmen zu ergreifen. Weiterhin gilt es zu beachten, dass alle KMF-Materialien, die zur Entsorgung anfallen, gemäß AVV (Abfall-Verzeichnis-Verordnung) einzustufen und zu behandeln sind. Hier gilt die Abfallschlüsselnummer AVV 17 06 03 mit der Einstufung „besonders überwachungsbedürftig“. Generell werden Produkte mit KMF, die ab dem Juni 2000 hergestellt und eingebaut wurden, als nicht mehr krebsverdächtig eingestuft, sodass bei Umgang und Entsorgung nur die gängigen Mindestschutzmaßnahmen notwendig sind. Optisch erkennt man allerdings keine Unterschiede zwischen alter und neuer Mineralwolle.
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